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Zwei Quellen zum Fall Peter Stump

Zu diesem Fall aus dem Jahre 1589 nähere Angaben hier unter  3.6, ab Anmerkung 105
Zur Londoner Flugschrift von 1590 ------------------- Zu weiteren Flugschriften zu diesem Fall

 

Passage zum Fall Peter Stump.Martin Delrio, Disquisitionum magicarum libri sex, Ausgabe Mainz 1617

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im zweiten Buch seines Traktates Disquisitionum magicarum libri sex, hier in der Ausgabe Mainz 1617, beschäftigt sich Martin Delrio mit der geltenden Auslegung des Canon Episcopi, nach der der Dämon nur den Anschein einer Verwandlung erzeugen konnte. Und er erwähnt hier auf Pag. 190 den Fall des Bedburger Peter Stump („Stumfius Petrus“), um mit diesem exemplum diese alte Position gegen jene zu verteidigen, die – wie Bodin, Peucer und andere - von einer „wirkliche Verwandlung“ ("qui volunt veram introducere Metamorfosim...“) sprechen.

Martin Antonius Delrio, 1551 in Antwerpen geboren ( + 19.10.1608 in Löwenen), entstammte einer vornehmen kastilischen Familie, die in den spanischen Niederlanden im Dienste des Königs stand. Nach Philosophiestudien in Paris absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften, zunächst in Douai, später in Löwen, wo er 1570 den Grad eines Baccalaureus für Zivilrecht erwarb. Nach der Promotion 1574 an der Universität von Salamanca wurde er zunächst zum Rechtsberater Philipps II. und 1578 schließlich zum Vizekanzler von Brabant ernannt. Dem Eintritt in den Jesuitenorden 1580 folgte nach einem zweijährigen Noviziat eine weitere dreijährige Unterrichtung in Philosophie, bevor Delrio einen Lehrauftrag für Theologie an der Universität in Douai erhielt. Nach Lüttich und Löwen führte ihn sein Weg u.a. nach Graz, wo er von 1601-1603 am dortigen Jesuitenkolleg Vorlesungen hielt, und Salamanca, wo er Theologie lehrte und zahlreiche Schriften verfaßte.
Sein Magie-Traktat wurde zum ersten mal 1599/1600 gedruckt und erlebte bis zum Jahre 1755 24 Auflagen. Als Philosoph, Rechtsgelehrter und Theologe fühlte er sich in besonderem Maße für eine Auseinandersetzung mit Fragen der Magie und Zauberei geeignet
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(Quelle: http://www.sfn.uni-muenchen.de/hexenverfolgung/frame_lexikon.html )

In der Frage der Wolfsverwandlung setzte sich - entsprechend der pragmatischen Position, die der französische Staatsrechtler Jean Bodin in seiner "Démonomanie des sorciers", Paris 1580 vertreten hatte - schließlich eine Haltung durch, bei der den Gerichten die Frage einer wirklichen, nur vom Teufel vorgespiegelten oder vom Delinquenten durch Verkleidung vorgetäuschten Verwandlung nahezu gleichgültig schien.
Die hohe Publizität des Falles Peter Stump - sowohl in den Traktaten der Deutungselite, wie in den zahlreichen Flugblättern -, hat sicherlich zu dieser Entwicklung beigetragen. (vgl. dazu auch
www.elmar-lorey.de/werwolf/genese.htm )


Theophil Lauben  Titel

Lauben zum Fall Stump

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Theophil Laubens „Dialogi und Gespräch Von der Lycanthropia oder Der Menschen in Wölf-Verwandlung“, (Frankfurt 1686), erscheint ein dreiviertel Jahrhundert später, zu einem Zeitpunkt also, als der Spuk der Werwolfprozesse fast vollständig – sieht man von den Nachzüglern in Österreich ab - abgeklungen ist. Lauben hat noch all die alten Traktate studiert, die er seinen vier Diskutanten in den Mund legt. Hinter allem ist aber ein eher skeptischer Gestus spürbar, in dem sich die neue Aufklärung ankündigt, selbst wenn sich der Autor nicht entschließen kann, auf jene „erschröcklichen und entsetzlichen Geschichten“ im Anhang zu verzichten, von denen er – ohne Zweifel mit verkaufsfördernder Absicht - ankündigt, dass sie „sich bald hier bald dort wahrhafftig zugetragen“
Bei der Erwähnung des Falles Peter Stump, zu dem bis heute aktenmäßige Befunde fehlen, fällt auf, dass er vom Bedburger „Gerichtsbuch“ spricht, das als verschollen gilt.


Weitere zeitgössische Flugschriften zu diesem Fall

 [Weitere Texte zum Thema "Werwolf und Hexenverfolgung" auf diesen Seiten]
Stand:05/2006
© 2002 Elmar M. Lorey