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Zur Frage "Wahrheitsdroge" im Hexenprozess / siehe Link

Einmal „Hexensuppe“ im Internet gegoogelt, und es erscheinen 34.600 Einträge. Bei „Hexentrank“ sind es immerhin noch fast 3.000 Meldungen, in denen Winzer und Likörfabrikanten, Museumspädagogen und Köche, „neue“ und „neueste Hexen“, ja sogar Software-Händler mit mehr oder weniger Witz und Augenzwinkern mehr oder minder alkoholhaltige Getränke feilbieten, denen mehr oder weniger „traditionsreiche“ hexerischen Rezepturen zu Grunde liegen sollen. Bunt und kurios gemischte Erklärtexte zögern bisweilen auch nicht, die Nachbarschaft zur ominösen „Hexensalbe“ und deren psychotrope Wirkungen ins Spiel zu bringen. Die historischen Anknüpfungspunkte reichen vom zauberischen Getränk, das die Hexen zum Schaden, zum Nutzen – oder auch zur Erweckung zauberischer Liebe – anderen verabreicht hätten, über jenen Trank, mit dem sie bei geheimen Treffen ihren eigenen Bund je neu besiegelten, bis hin zu jenem mysteriösen pharmakologischen Gebräu, das trotz Folter noch immer geständnisunwilligen Delinquenten eingeflösst worden sei, um sie endlich - und hier folgen nicht selten raunende Hinweise auf „aktuelle CIA-Praktiken“ - zur enthemmten Plauderei und zu freiwilligem Bekenntnis ihrer Schandtaten zu bewegen.

Eine kritische Betrachtung der hier folgenden und anderer Quellen, die zur Begründung dieser Hypothese angeführt werden, kann man hier finden:
Elmar M. Lorey: Die "Wahrheitdroge" im Hexenprozess? - Mythos und Realität eines ritualisierten Trankes.


Aus: Martin Delrio, Disquisitionum magicarum libri sex, (ed. pr. 1599), Mainz 1604, Lib. 5, Sekt. 9, (Pag.749)

Martin Delrio, Disquisitionum magicarum libri sex, Lib. 5, Sekt.9, Mainz 1604 (ed.pr.1599).

 

".... Ich glaube dennoch, daß dieses Unterschieben eines anderen Körpers seltener vorkommt, häufiger jenes Abwenden oder Abwehren, ebenso das Dazwischentretenlassen - wie ich geschildert habe.

Entweder täusche ich mich sehr oder es ist tatsächlich in den vergangenen Jahren bei jenem Werwolf in Westfalen das bewirkt worden, wovon, wie mir Carolus Billeus, ein äußerst angesehener Mann, - nach dem durchlauchtigsten Kurfürsten Ernst, des Herzogs von Bayern, persönlich - erzählt hat, folgendes in aller Munde war:

Ein Mann, der zwanzigmal der strengen peinlichen Frage unterworfen worden ist (sieh da, wie weit sich das milde Ermessen der Richter in jenen nördlichen Gegenden erstreckt), hat nichts gestanden, sondern grinsend und lachend hat derselbe alle Martern ertragen. Endlich habe der Henker für den Angeklagten
einen gewissen heilsamen Trank vorbereitet.

Er selbst aber habe mit purem, reinen Wein zugetrunken und <diesen> getrunken, dem Angeklagten aber jenen anderen Trank dargeboten <und ihn> so hereingelegt. Ehe man sich versah, habe der Angeklagte alle seine Untaten berichtet, sowohl unter anderem Lycanthropie für einige Jahre als auch, was er dann meist begangen hatte.


Auf Befragen, woher diese so plötzliche Veränderung stamme, hat er geantwortet, daß er einen Pakt mit dem Dämon habe und dieser ihm diese Unempfindlichkeit gegen Schmerzen mit Verschwiegenheit bei Torturen versprochen habe und daß jener alle Martern, die der Henker ihm selbst auferlegen würde, auf sich nehmen werde. (Das natürlich wie ich gesagt habe, auf dem Wege des Abwendens und Dazwischenschiebens. Es wäre nämlich dumm zu glauben, daß der Dämon selbst in eigener Person hat toquiert werden können.)

Sobald er aber
jenes - ich weiß (259) nicht was - getrunken hätte, sei der Dämon gewichen - entweder wider Willen oder als Verächter des Pakts. Deswegen wolle er nicht weiter torquiert werden, er wolle lieber freiwillig bekennen.

Das Schweigen aber pflegt der Teufel durch körperliche Inbesitznahme des Malefikanten unter innerlichem Verschließen von Kehle und Mund in dem Maß herbeizuführen, daß er nicht erstickt wird, jedoch nicht sprechen kann. Manchmal auch indem das Organ des Gehörs so verstopft wird, daß die Angeklagten die Worte und Fragen des Richters nicht vernehmen. Beispiele für dies alles teilt Nicol. Remigius mit. (lib. Daemonolat., c.8. und 9.)"

Übersetzung nach Petra Nagel, Die Bedeutung der "Disquisitionum Magicarum Libri Sex" von Martin Delrio für das Verfahren in Hexenprozessen, Frankfurt/Main 1995, S. 258 /259.

[Elmar M. Lorey: Die "Wahrheitdroge" im Hexenprozess?
- Mythos und Realität eines ritualisierten Trankes
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Stand: 6/2006
© 2006 Elmar M. Lorey

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